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Hygiene-Sachkunde 1 und 2

Samstag, 08.November.2025 | Demnächst bei uns, Veranstaltungstipps

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Hygiene-Sachkundenachweis 1 oder 2   „Ist ein MUSS“

Die Hessische Infektionshygieneverordnung sieht vor, dass  ( unter anderem ) auch Heilpraktiker einen Nachweis der Sachkunde in HYGIENE nachweisen müssen.

Um die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in einer  Heilpraktikerpraxis  , einem Kosmetikstudio u. s. w. erfüllen zu können, sind die fachlichen Grundlagen in den Bereichen Hygienestruktur und Hygienemanagement Voraussetzung. Mit den Hygiene-Fortbildungen vermitteln wir das vom Ministerium vorgegebene und erforderliche Wissen und bringen Sie auf den jeweils aktuellen Kenntnisstand auf dem Gebiet der Praxishygiene.

Es wird in zwei Sachkundenachweise unterschieden um  den gesetzlich vorgeschriebene Hygienemaßnahmen in ihrem Arbeitsumfeld sicher zu stellen und die Verbreitung von Krankheitserregern zu verhindern

Sachkundenachweis 1 (8 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten ausüben, bei denen eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut nicht ausgeschlossen werden kann(*). Dazu gehören Heilpraktiker  Kosmetiker, kosmetische Fußpflege, Nagelstudio, Friseure u. s. w.

Sachkundenachweis 2 (40 Stunden) für Personen, die Tätigkeiten am Menschen ausüben, die eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut vorsehen – unabhängig davon, ob diese mehrfach verwendbare Instrumente oder Einmalprodukte verwenden. (*) wie z.B. in der Heilpraktikerpraxis zur  Blutentnahme, Akkupunktur. Spritzen u. s. w. oder auch bei med. Fußpflege, Tatoo-Studios, Piercing-Studios u.s.w.   (* = Auszüge aus Gesetzestext)

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